Wohnungsauflösungen, Hausräumungen, Haushaltsräumungen, Verlassenschaft Räumungen, Erbschaftsauflösungen in der ganzen Deutsch-Schweiz:
www.antiquitaeten-ankauf.ch
Es ist ein Person zu Hause verstorben:
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt.
Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todes-Bescheinigung aus.
Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.
Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben:
Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt den Arzt, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt.
Nach einem Todesfall müssen viele Dinge, Formalitäten und oft eine Wohnungsauflösung organisiert werden.
Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente müssen Bestattung Trauerfeier und Urnenbeisetzung geplant werden.
Was müssen Sie konkret unternehmen?
Wer soll die Verwandten und Bekannten benachrichtigen?
In welcher Form soll die Benachrichtigung erfolgen?
ARAS hilft auch dabei:
Bestandsaufnahme des Hausrats in der Wohnung, Bestandaufnahme der zugehörigen Lagerräume und Estrich, Aussortieren der Erinnerungsstücke und Wertgegenstände, Organisation des Transports und der Entsorgung mit ARAS, Abtransport und Entsorgung des Hausrats von ARAS,
Wenn nötig, Renovierung Arbeiten in der Wohnung,
Bei einer Haushaltsauflösung muss nicht zwangsläufig der gesamte Hausrat auf dem Müll landen. Wertgegenstände, Elektrogeräte, Möbel und "Kleinkram" wie Bücher, Bilder, Schallplatten, CDs und andere Dinge können möglicherweise noch auf einem Flohmarkt oder bei Online-Auktionshaus ARAS im Internet verkauft werden.
Hoffnungen auf einen grossen Gewinn sind dabei allerdings selten begründet.
Gerade bei Gebrauchsgegenständen liegt der Verkaufspreis meist nur bei einem Bruchteil der Anschaffungskosten.
Es lohnt sich daher, bereits im Vorfeld einmal auf Flohmärkten und den Webseiten der Internetauktionshaus ARAS zu schauen, was überhaupt verkäuflich ist und welche Preise zu erzielen sind.
Haushaltsauflösungen per Verkauf können auch direkt vor Ort organisiert werden.
Manchmal lohnt sich auch eine Zeitungsannonce oder der Verkauf von Einzelstücken per Anschlagbrett in Shoppingcentern und ähnlichen Geschäften oder auf Flohmärkten.
Auch die Nachmieter oder Freunde und Bekannte freuen sich womöglich über ein unverhofftes Schnäppchen.
Wichtig: Setzen Sie die Adresse nicht in die Zeitung.
Geben Sie besser Ihre Natelnummer an und vereinbaren Sie individuelle Termine, oder überlassen Sie dieses ganzes, mühsames Verfahren als Ihr Partner der ARAS.
Es ist sinnvoll, sich bereits im Vorfeld Preise und Preisspannen für die einzelnen Gegenstände zu überlegen. Diese sollten allerdings realistisch angesetzt werden, denn was nicht verkauft wird, landet meist am Ende doch nur auf dem Sperrmüll!
Wohlfahrtsverbände und andere karitative Organisationen holen gut erhaltene Möbel, Kleidung und Hausrat meist gegen eine Spende direkt im Haus oder der Wohnung ab.
Generell gilt hier die Faustregel, dass nur Sachen abgeholt und übernommen werden, die sich auch noch verkaufen lassen würden.
Nicht mehr verwendbarer Sperrmüll kann gegen Gebühr vom zuständigen kommunalen Mülldienstleister abgeholt werden oder Ihr zuverlässiger Partner ARAS entsorgt alles fachgerecht und umweltfreundlich.
Was als Sperr-oder Sondermüll gilt, entnehmen Sie bitte der Verordnung Ihrer Gemeinde.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass alles Sperrmüll ist, was nicht in die bereitgestellten Container passt, oder dort übermässig viel Raum einnimmt.
Es handelt sich also unter anderem um sperrige Abfälle, Möbelstücke, leere Kisten, Kartons, grosse Elektrogeräte und Hausrat aller Art, der nicht in die Container passt.
Vorsicht auch mit Sondermüll! Vieles kann an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Bei der Entsorgung beachten Sie bitte, dass an Sonn- und Feiertagen und zu Randzeiten nicht entsorgt werden darf.
Abgerechnet wird nach Kubikmetern Sperrmüll.
Die Kosten dafür sind kommunal unterschiedlich.
Genaue Auskunft über Gebühren und Abhol-Modalitäten erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder Sie schalten den Kundenberater von ARAS ein.
Er berät Sie gerne.
Elektrogeräte, Metalle, Holz, Kunststoffe und Kleidung müssen inzwischen getrennt entsorgt werden.
Die verschiedenen Abfallsorten werden teilweise kostenlos von kommunalen Entsorgungsstellen angenommen.
Wer selber Sperr- oder Sondermüll entsorgen will, benötigt entsprechende Kenntnisse.
Wird ein geeignetes Transportfahrzeug eingesetzt, ist auf die entsprechende Führerscheinklasse zu achten.
Denken Sie auch daran, eine ausreichende Anzahl von Helfern zu organisieren und machen Sie sich Gedanken, was im Falle von Unfällen zu geschehen hat.
Tipp: Lassen Sie sich die ganze Arbeit und Mühe von ARAS abnehmen.
Haben Sie weder Zeit noch Nerven um eine Haushaltsauflösung in Eigenregie zu übernehmen?
Wir erledigen das für Sie. Schnell, diskret, sicher, professionell und kostengünstig.
In Kleinanzeigen und im Internet gibt es eine Vielzahl von Angeboten.
Allerdings sind unter diesen Servicedienstleitern auch unseriöse Anbieter.
Wer sich vor bösen Überraschungen schützen will, sollte ein paar grundlegende Dinge richtig beachten.
Bei einer seriösen Unternehmung brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen.
Wir von ARAS empfehlen uns für diese Leistungen.
Wir arbeiten diskret, rasch, professionell und kostengünstig.
Als erstes steht eine Vorbesichtigung mit ARAS als Entrümplerin an.
Hier wird festgelegt, was mitgenommen werden soll.
Je konkreter die Absprachen dabei sind, desto gemütlicher ist das spätere Verlauf der Sachen.
Zusammen mit dem Kunden wird bestimmt, was mitgenommen wird.
Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht ungewollt wertvolles Wohngut entsorgt wird.
Wo nötig und gewünscht kann von ARAS ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt werden.
Auf Wunsch kann auch ein Inventar oder eine Bilddokumentation erstellt werden.
Daraufhin erstellt ARAS einen Kostenvoranschlag.
In der Regel schätzt ARAS als ein professioneller Haushaltsauflöser noch, welche Sachen, die vielleicht nicht sofort ins Auge fallen, verkauft werden können.
Der Verkaufspreis sollte auf den vereinbarten Auflösungspreis angerechnet werden.
ARAS führt Nachlassauflösungen im Kanton Aargau, Baselland und im Grossraum Zürich und ... in der ganzen Deutsch-Schweiz kostengünstig zum Festpreis durch.
Gerne arbeiten wir dabei mit Ihrem Nachlassverwalter zusammen.
Eine Wertanrechnung für Antikmöbel ist selbstverständlich möglich.
Wir räumen den gesamten Nachlass termingerecht, kompetent und natürlich besenrein.
Auf Wunsch sorgen wir für eine kostengünstige und sichere Einlagerung von Möbeln und Hausrat.
Bei Gegenständen die noch veräusserbar sind gibt es natürlich eine entsprechende Werterechnung.
Viele unserer Kunden haben sich schon gewundert, dass manchmal sogar noch Geld ausgezahlt wird.
Gebrauchsfähige und gut erhaltene Möbel stellen wir oft gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Dadurch werden die Entsorgungskosten verringert und vielleicht freut sich noch jemand darüber.
Wir kaufen und / oder verkaufen Ihren Nachlass.
Wir bewerten den gesamten Nachlass mit allen Gegenständen, für alle Objekte erfolgt eine entsprechende Wert-Anrechnung, insbesondere für Antiquitäten, Gemälde, Silber und antiken Schmuck.
Auf Wunsch führen wir ebenfalls die dazugehörige Wohnungsauflösung durch, in der wir auch moderne Möbel, Gebrauchsgegenstände, Elektroartikel etc. bewerten.
Auch Nachlässe von Rechtsanwälten und Nachlassverwaltern, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Einrichtungen werden von uns erledigt.
,,, Unsere Einsatzgebiete in der ganzen Deutsch-Schweiz in Kantonen: Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Basel-Landschaft, Baselbiet, Solothurn, Bern, Luzern, Zug, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, bzw. ZH, BE, SO, BL, BS, TG, ZG, SG, AG, SH, SZ, LU
www.antiquitaeten-ankauf.ch
Es ist ein Person zu Hause verstorben:
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt.
Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todes-Bescheinigung aus.
Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.
Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben:
Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt den Arzt, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt.
Nach einem Todesfall müssen viele Dinge, Formalitäten und oft eine Wohnungsauflösung organisiert werden.
Nach der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente müssen Bestattung Trauerfeier und Urnenbeisetzung geplant werden.
Was müssen Sie konkret unternehmen?
Wer soll die Verwandten und Bekannten benachrichtigen?
In welcher Form soll die Benachrichtigung erfolgen?
ARAS hilft auch dabei:
Bestandsaufnahme des Hausrats in der Wohnung, Bestandaufnahme der zugehörigen Lagerräume und Estrich, Aussortieren der Erinnerungsstücke und Wertgegenstände, Organisation des Transports und der Entsorgung mit ARAS, Abtransport und Entsorgung des Hausrats von ARAS,
Wenn nötig, Renovierung Arbeiten in der Wohnung,
Bei einer Haushaltsauflösung muss nicht zwangsläufig der gesamte Hausrat auf dem Müll landen. Wertgegenstände, Elektrogeräte, Möbel und "Kleinkram" wie Bücher, Bilder, Schallplatten, CDs und andere Dinge können möglicherweise noch auf einem Flohmarkt oder bei Online-Auktionshaus ARAS im Internet verkauft werden.
Hoffnungen auf einen grossen Gewinn sind dabei allerdings selten begründet.
Gerade bei Gebrauchsgegenständen liegt der Verkaufspreis meist nur bei einem Bruchteil der Anschaffungskosten.
Es lohnt sich daher, bereits im Vorfeld einmal auf Flohmärkten und den Webseiten der Internetauktionshaus ARAS zu schauen, was überhaupt verkäuflich ist und welche Preise zu erzielen sind.
Haushaltsauflösungen per Verkauf können auch direkt vor Ort organisiert werden.
Manchmal lohnt sich auch eine Zeitungsannonce oder der Verkauf von Einzelstücken per Anschlagbrett in Shoppingcentern und ähnlichen Geschäften oder auf Flohmärkten.
Auch die Nachmieter oder Freunde und Bekannte freuen sich womöglich über ein unverhofftes Schnäppchen.
Wichtig: Setzen Sie die Adresse nicht in die Zeitung.
Geben Sie besser Ihre Natelnummer an und vereinbaren Sie individuelle Termine, oder überlassen Sie dieses ganzes, mühsames Verfahren als Ihr Partner der ARAS.
Es ist sinnvoll, sich bereits im Vorfeld Preise und Preisspannen für die einzelnen Gegenstände zu überlegen. Diese sollten allerdings realistisch angesetzt werden, denn was nicht verkauft wird, landet meist am Ende doch nur auf dem Sperrmüll!
Wohlfahrtsverbände und andere karitative Organisationen holen gut erhaltene Möbel, Kleidung und Hausrat meist gegen eine Spende direkt im Haus oder der Wohnung ab.
Generell gilt hier die Faustregel, dass nur Sachen abgeholt und übernommen werden, die sich auch noch verkaufen lassen würden.
Nicht mehr verwendbarer Sperrmüll kann gegen Gebühr vom zuständigen kommunalen Mülldienstleister abgeholt werden oder Ihr zuverlässiger Partner ARAS entsorgt alles fachgerecht und umweltfreundlich.
Was als Sperr-oder Sondermüll gilt, entnehmen Sie bitte der Verordnung Ihrer Gemeinde.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass alles Sperrmüll ist, was nicht in die bereitgestellten Container passt, oder dort übermässig viel Raum einnimmt.
Es handelt sich also unter anderem um sperrige Abfälle, Möbelstücke, leere Kisten, Kartons, grosse Elektrogeräte und Hausrat aller Art, der nicht in die Container passt.
Vorsicht auch mit Sondermüll! Vieles kann an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Bei der Entsorgung beachten Sie bitte, dass an Sonn- und Feiertagen und zu Randzeiten nicht entsorgt werden darf.
Abgerechnet wird nach Kubikmetern Sperrmüll.
Die Kosten dafür sind kommunal unterschiedlich.
Genaue Auskunft über Gebühren und Abhol-Modalitäten erhalten Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder Sie schalten den Kundenberater von ARAS ein.
Er berät Sie gerne.
Elektrogeräte, Metalle, Holz, Kunststoffe und Kleidung müssen inzwischen getrennt entsorgt werden.
Die verschiedenen Abfallsorten werden teilweise kostenlos von kommunalen Entsorgungsstellen angenommen.
Wer selber Sperr- oder Sondermüll entsorgen will, benötigt entsprechende Kenntnisse.
Wird ein geeignetes Transportfahrzeug eingesetzt, ist auf die entsprechende Führerscheinklasse zu achten.
Denken Sie auch daran, eine ausreichende Anzahl von Helfern zu organisieren und machen Sie sich Gedanken, was im Falle von Unfällen zu geschehen hat.
Tipp: Lassen Sie sich die ganze Arbeit und Mühe von ARAS abnehmen.
Haben Sie weder Zeit noch Nerven um eine Haushaltsauflösung in Eigenregie zu übernehmen?
Wir erledigen das für Sie. Schnell, diskret, sicher, professionell und kostengünstig.
In Kleinanzeigen und im Internet gibt es eine Vielzahl von Angeboten.
Allerdings sind unter diesen Servicedienstleitern auch unseriöse Anbieter.
Wer sich vor bösen Überraschungen schützen will, sollte ein paar grundlegende Dinge richtig beachten.
Bei einer seriösen Unternehmung brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen.
Wir von ARAS empfehlen uns für diese Leistungen.
Wir arbeiten diskret, rasch, professionell und kostengünstig.
Als erstes steht eine Vorbesichtigung mit ARAS als Entrümplerin an.
Hier wird festgelegt, was mitgenommen werden soll.
Je konkreter die Absprachen dabei sind, desto gemütlicher ist das spätere Verlauf der Sachen.
Zusammen mit dem Kunden wird bestimmt, was mitgenommen wird.
Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht ungewollt wertvolles Wohngut entsorgt wird.
Wo nötig und gewünscht kann von ARAS ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt werden.
Auf Wunsch kann auch ein Inventar oder eine Bilddokumentation erstellt werden.
Daraufhin erstellt ARAS einen Kostenvoranschlag.
In der Regel schätzt ARAS als ein professioneller Haushaltsauflöser noch, welche Sachen, die vielleicht nicht sofort ins Auge fallen, verkauft werden können.
Der Verkaufspreis sollte auf den vereinbarten Auflösungspreis angerechnet werden.
ARAS führt Nachlassauflösungen im Kanton Aargau, Baselland und im Grossraum Zürich und ... in der ganzen Deutsch-Schweiz kostengünstig zum Festpreis durch.
Gerne arbeiten wir dabei mit Ihrem Nachlassverwalter zusammen.
Eine Wertanrechnung für Antikmöbel ist selbstverständlich möglich.
Wir räumen den gesamten Nachlass termingerecht, kompetent und natürlich besenrein.
Auf Wunsch sorgen wir für eine kostengünstige und sichere Einlagerung von Möbeln und Hausrat.
Bei Gegenständen die noch veräusserbar sind gibt es natürlich eine entsprechende Werterechnung.
Viele unserer Kunden haben sich schon gewundert, dass manchmal sogar noch Geld ausgezahlt wird.
Gebrauchsfähige und gut erhaltene Möbel stellen wir oft gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung. Dadurch werden die Entsorgungskosten verringert und vielleicht freut sich noch jemand darüber.
Wir kaufen und / oder verkaufen Ihren Nachlass.
Wir bewerten den gesamten Nachlass mit allen Gegenständen, für alle Objekte erfolgt eine entsprechende Wert-Anrechnung, insbesondere für Antiquitäten, Gemälde, Silber und antiken Schmuck.
Auf Wunsch führen wir ebenfalls die dazugehörige Wohnungsauflösung durch, in der wir auch moderne Möbel, Gebrauchsgegenstände, Elektroartikel etc. bewerten.
Auch Nachlässe von Rechtsanwälten und Nachlassverwaltern, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Einrichtungen werden von uns erledigt.
,,, Unsere Einsatzgebiete in der ganzen Deutsch-Schweiz in Kantonen: Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Basel-Landschaft, Baselbiet, Solothurn, Bern, Luzern, Zug, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, bzw. ZH, BE, SO, BL, BS, TG, ZG, SG, AG, SH, SZ, LU
ARAS Service GmbH - ARAS ist Mitglied der [A] Service Gruppe
044 666 11 00 OBERER GRABEN 42 - 9000 ST. GALLEN aservice.suisse@gmail.com aservice.schweiz@gmail.com aras.schweiz@gmail.com 078 893 08 16 BS / BL / SO / BE 078 471 19 90 ZH / GR / SH / UR 078 471 19 90 AG / LU / SZ / ZG 079 209 94 64 SG / TG / AR / FL |
Unsere Einsatzgebiete in der ganzen Deutsch-Schweiz:
Zürich, ZH, Bern, BE, Luzern, LU, Zug, ZG, Schwyz, SZ, Solothurn, SO, Basel-Landschaft, BL, Basel-Stadt, BS,
Aargau, AG, Thurgau, TG, Schaffhausen, SH, St. Gallen, SG
Zürich, ZH, Bern, BE, Luzern, LU, Zug, ZG, Schwyz, SZ, Solothurn, SO, Basel-Landschaft, BL, Basel-Stadt, BS,
Aargau, AG, Thurgau, TG, Schaffhausen, SH, St. Gallen, SG
Hausräumungen, Wohnungsräumungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Erbschaftsauflösungen, Haus-Entrümpelungen, Wohnungs-Entrümpelungen, Räumungs-Firma, Entrümpelungs-Firma, Entsorgungs-Firma, Entrümpelungen, Räumungen, Entsorgungen, Kellerräumungen,